Ariane Koch-Hahn

Notarin und Rechtsanwältin

Ariane Koch-Hahn

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin wurde Frau Koch-Hahn 2011 als Anwältin zugelassen.

In den Jahren nach der Absolvierung des zweiten Staatsexamens arbeitete sie als Rechtsanwältin für eine internationale Wirtschaftskanzlei. Seit 2014 arbeitete sie für die Rechtsanwälte und Notarin Wichmann & Hahn, vorwiegend im notariellen Bereich.

2021 wurde sie in Berlin zur Notarin bestellt.

Ihr Tätigkeitsschwerpunkt sind die notariellen Dienstleistungen. Sie führt Beurkunden in deutscher und englischer Sprache durch.

E-Mail: arianekochhahn@koch-hahn.de

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